Professur (W2) Kindheitspädagogik
Hochschule Rhein-Waal
Einsatzort
Jobart
Tätigkeit
Ausbildung
Geschlecht
Dauer
Alter
Gehalt
Kleve, 47533
Festeinstellung
keine Angaben
keine Angaben
m/w
unbefristet
keine Altersbeschränkung
zur Verhandlung
Branche
HQ Stadt
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Kleve
keine Angaben
Personalabteilung
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Wir suchen in der Fakultät Gesellschaft und Ökonomie am Campus Kleve zum nächstmöglichen Zeitpunkt Unterstützung und besetzen die Professur Kindheitspädagogik Bes.-Gr. W2 LBesG NRW | Kennziffer 03/F3/24 IHR ZUKÜNFTIGES AUFGABENGEBIET Vertretung der Kindheitspädagogik in Lehre und Forschung in der Fakultät Gesellschaft und Ökonomie Vermittlung von Studieninhalten in Bachelor- und Masterstudiengängen Interdisziplinäre Zusammenarbeit in Lehre und Forschung Beteiligung an der internationalen Weiterentwicklung der Fakultät Gesellschaft und Ökonomie Durchführung von Grundlagenlehrveranstaltungen sowie Wahlpflichtveranstaltungen im Umfeld des Lehrgebietes in deutscher und in englischer Sprache Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung Mitwirkung bei Reakkreditierungsprozessen Mitwirkung bei der Entwicklung von Masterstudiengängen IHRE QUALIFIKATIONEN UND KOMPETENZEN Sie verfügen über ein abgeschlossenes kindheitspädagogisches, erziehungswissenschaftliches, sozialpädagogisches Hochschulsudium oder ein vergleichbares Studium sowie eine einschlägige Promotion Ausgewiesene Expertise in den Bereichen Kinderrechte, Partizipation und Kinderschutz sowie Kindheitsforschung, sowohl im nationalen als auch internationalen Kontext Praktische Berufserfahrung in Bildungs- oder Forschungseinrichtungen mit pädagogischem Schwerpunkt Ihre Forschungskompetenz ist durch einschlägige Publikationen, Vorträge und Forschungsprojekte nachzuweisen Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse sind zwingend erforderlich (C1-Niveau gemäß GeR) Offenheit, Begeisterungsfähigkeit und Teamfähigkeit zeichnen Sie aus WAS WIR IHNEN BIETEN Heterogenität | Internationalität | Interdisziplinarität | Flache Hierarchien | Familienfreundlichkeit | Spannende Aufgaben | Austausch auf Augenhöhe | Sinnstiftende Tätigkeit | Kollegiale Unterstützungskultur | Dynamisches Umfeld | Entwicklungsmöglichkeiten | Verantwortung und Gestaltungsspielraum | Aktive Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur Die allgemeinen gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 36 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG).
Hiernach sind insbesondere erforderlich: Ein abgeschlossenes einschlägiges Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden während einer mindestens fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen Die Hochschule Rhein-Waal fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt,ie allgemeinen gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 36 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG).
Hiernach sind insbesondere erforderlich: Ein abgeschlossenes einschlägiges Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden während einer mindestens fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen Die Hochschule Rhein-Waal fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter sowie gleichgestellter Bewerberinnen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Eine Besetzung der Stelle im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses ist grundsätzlich möglich. Bitte bewerben Sie sich unter https://www.hochschule-rhein-waal.de/de/jobs und laden Sie genannten Bewerbungsunterlagen [(Anschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse, Nachweis über Tätigkeiten in Wirtschaft und/oder Lehre (pädagogische Eignung), ggf. Nachweis über Schwerbehinderung)] als PDF-Datei, in dem dafür vorgesehenen Upload-Bereich der Online-Bewerbung, hoch. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen nicht über eine Cloud/Dropbox etc. Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Berufungskommission, Herrn Prof. Dr. Klapdor (E-Mail: Ralf.Klapdorhochschule-rhein-waal.de). WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG BIS EINSCHLIESSLICH 10.05.2024 HS Rhein-Waal - Zertifikat Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen gerne Frau Jäger (02821 80673-654).
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